DSGVO - Sinn oder Unsinn?
Jeder, der einer
gewerblichen Tätigkeit nachgeht und oder
Inhalte ins Internet stellt, ist in den vergangenen Wochen mit der
Datenschutz Grundverordnung (
DSGVO) in Berührung gekommen. Die wenigsten dürften diese neue Herausforderung mit Begeisterung aufgenommen haben. Vieles ist
überreguliert, viele
Konsequenzen scheint man beim Entwurf
nicht im Ansatz erahnt zu haben.
Auch hat man in bestimmten Bereichen die völlig Falschen ins Visier genommen.
Man lässt jeden kleinen
Blogger und jeden
Kleinstgewerbetreibenden ins Messer laufen, anstatt sich die Großen im "Datensammelgewerbe" vorzunehmen. Wie schön wäre es, wenn man Google, Facebook, Amazon und Co. an die Leine nehmen würde. Stattdessen müssen sich Menschen mit Techniken und Verordnungen auseinander setzen, die froh sind, eine Seite ins Internet gestellt zu haben!
Nicht jeder ist IT-Experte oder kann sich einen solchen zusammen mit einem Juristen leisten!
Das Traurigste überhaupt ist, dass letztlich erst
Gerichte darüber entscheiden werden, wie die
Forderungen der DSGVO in der Praxis umzusetzen sind. Ein Trost an dieser Stelle dürfte sein, dass zumindest diesbezügliche
Abmahnungen (
so mein Kenntnisstand) noch nicht sehr weit verbreitet sind. Ja, auch der ein oder andere Anwalt steht mit der Technik, die es hier ebenfalls zu verstehen und beherrschen gilt, auf Kriegsfuß!
Das Team bei ArchiCrypt hat in den vergangenen Wochen vielen Kunden zu diesem Thema Rede und Antwort gestanden. Viele Unsicherheiten sind vorhanden. Unsicherheiten, die wir natürlich niemals rechtssicher beantworten können. Wir haben zwar ein umfangreiches Wissen, sind aber keine Juristen.
In diesem ganzen "Nebel des Grauens" zeigte sich jedoch, dass es auch vermehrt Nachfragen zum Thema
Sicherer Austausch von Dokumenten gab.
Ein wenig überraschend. Überraschend, weil eines klar sein sollte! Bei aller Diskussion um die
Datenschutz Grundverordnung steht fest, dass die Daten von Kunden und Geschäftspartnern so gut wie möglich geschützt werden müssen. Es war nie in Ordnung, wenn Ihnen der
Steuerberater ganz offen per Mail die neuste Bilanz zugestellt hat.
Es war nie in Ordnung, wenn Sie an einen
Subunternehmer oder einen externen Mitarbeiter Projektdaten einfach ungeschützt per Mail oder Cloud weitergegeben haben. Und es war immer schon fraglich, vom Kunden
persönliche Daten per Mail anzufordern und ihn bei der Art und Weise der Übermittlung im Stich zu lassen. Die DSGVO hat in diesem Bereich zumindest dafür gesorgt, dass man sich Gedanken macht.
Kennen Sie XChange?
Sollten Sie zu dem Kreis derer gehören, die vertrauliche Daten versenden oder von Ihren Kunden oder Geschäftspartner anfordern, denken Sei einmal über
XChange nach!